Der Betriebsrat hat Mitwirkungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Er ist ua über die wirtschaftliche Lage und die finanzielle Lage des Betriebs sowie über deren voraussichtliche Entwicklung zu informieren, er kann eine Beratung mit dem Betriebsinhaber verlangen sowie die Zurverfügungstellung von Unterlagen. Der Betriebsrat hat das Recht, Vorschläge zu erstatten. Mitwirkungsrechte hat der Betriebsrat auch iZm Betriebsübergängen. Schließlich hat er jährlich Anspruch auf eine Abschrift des Jahresabschlusses, bei Nichteinhaltung dieser Pflicht droht dem Betriebsinhaber eine Geldstrafe.