Der Betriebsinhaber muss den Betriebsrat von geplanten Betriebsänderungen zeitgerecht informieren, damit der Betriebsrat die möglichen Auswirkungen der geplanten Maßnahme eingehend bewerten und eine Stellungnahme dazu abgeben kann. Als Betriebsänderungen gelten zB Betriebseinschränkungen, Massenkündigungen, Betriebsverlegungen, Zusammenschlüsse, die Einführung von Rationalisierungs- und Automatisierungsmaßnahmen von erheblicher Bedeutung oder Änderungen der Rechtsform. Bei Verstoß gegen die Informationspflicht bei Massenkündigungen droht dem Betriebsinhaber eine Geldstrafe.