vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Begriffe Betrieb und Arbeitnehmer im Arbeitsverfassungsgesetz

Betriebsrat & BetriebsvereinbarungenBelegschaftsvertretungen, Betriebs- und ArbeitnehmerbegriffSabaraJuni 2024

Der Betriebsrat kann nur für einen Betrieb iSd § 34 Abs 1 ArbVG gewählt werden. Als Betrieb gilt jede Arbeitsstätte, die eine organisatorische Einheit bildet, innerhalb deren eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft mit technischen oder mit immateriellen Mitteln die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse fortgesetzt verfolgt, ohne Rücksicht darauf, ob Erwerbsabsicht besteht oder nicht. Arbeitnehmer iSd § 36 ArbVG sind alle im Rahmen eines Betriebs beschäftigten Personen einschließlich der Lehrlinge und Heimarbeiter. Keine Arbeitnehmer sind ua freie Dienstnehmer. 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte