Mit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 wurde ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen und der bisherige Dualismus von Konkurs- und Ausgleichsverfahren beendet. Unter einem gemeinsamen Verfahrensdach finden sich besondere Verfahrenstypen mit Spezialbestimmungen wie dem Konkursverfahren, dem Sanierungsverfahren mit und ohne Eigenverwaltung sowie dem Schuldenregulierungsverfahren. Prototyp für das neue Verfahrensgebäude war das (alte) Konkursverfahren. Regelungen des (alten) Ausgleichsverfahrens finden sich nur rudimentär.