Der Arbeitgeber kann 60 % der steuerpflichtigen Einkünfte aus laufendem Arbeitslohn, der auf bestimmte Auslandstätigkeiten entfällt, steuerfrei auszahlen. Die Steuerbefreiung bezieht sich nur auf Einkünfte von echten Arbeitnehmern. Es muss eine sogenannte begünstigte Auslandstätigkeit (Auslandsmontage) vorliegen und diese muss ununterbrochen länger als einen Monat dauern. Daneben bestehen noch etliche weitere Voraussetzungen für die begünstigte Besteuerung. So müssen etwa die im Ausland zu leistenden Arbeiten überwiegend im Lohnzahlungszeitraum unter erschwerenden Umständen geleistet werden.