Der Betriebsrat ist über den künftigen Bedarf an Arbeitnehmern und diesbezüglich in Aussicht genommene personelle Maßnahmen (zB Einstellungen, Organisationsänderungen, Versetzungen, Kündigungen) rechtzeitig und ohne Aufforderung zu unterrichten. IZm der Einstellung von Arbeitnehmern besteht ein Vorschlags- und ein besonderes Informationsrecht des Betriebsrats, den Betriebsinhaber treffen diverse Informationspflichten. Wenn der Betriebsinhaber die Informationspflichten nicht einhält, kann ihn der Betriebsrat klagen. Bei Verletzung bestimmter Informationspflichten droht eine Verwaltungsstrafe.