Unter Versetzung versteht man jede Einreihung des Arbeitnehmers an einen neuen Arbeitsplatz, wenn mit dieser Einreihung eine Änderung der Arbeitsbedingungen einhergeht (zB Änderung des Tätigkeitsbereiches, Arbeitsortes oder der Entlohnung). Bei der Prüfung der Frage, ob die Versetzung eines Arbeitnehmers zulässig ist, sind zwei Ebenen zu beachten. Zunächst ist zu prüfen, ob die Versetzung durch den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers gedeckt ist und ob der Arbeitnehmer der Versetzung zustimmen muss. Im zweiten Schritt ist zu prüfen, ob der Betriebsrat der Versetzung zustimmen muss (§ 101 ArbVG).