Nachdem die Bildungskarenz bzw Bildungsteilzeit 2025 abgeschafft wurden, wird 2026 als Nachfolgemodell die Weiterbildungszeit bzw Weiterbildungsteilzeit eingeführt. Die Existenzsicherung erfolgt dabei über die Weiterbildungsbeihilfe bzw Weiterbildungsteilzeitbeihilfe. Derzeit ist noch keine Antragstellung beim AMS möglich: Die Arbeiterkammer geht aktuell davon aus, dass die Beantragung der Beihilfe(n) voraussichtlich ab 8. 6. 2026 möglich ist. Der früheste Beginn der Aus- und Weiterbildung soll ebenfalls der 8. 6. 2026 sein.

