Eine kontinuierliche Altersteilzeit kann bis Ende Dezember 2028 weiterhin 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter angetreten werden. Die Höchstdauer wurde jedoch reduziert. Soll eine kontinuierliche Altersteilzeit bis zum Regelpensionsalter dauern, darf sie nicht zum frühesten Zeitpunkt begonnen werden, sondern bei Beginn der Altersteilzeit im Jahr 2026 erst 4½ Jahre vor dem Regelpensionsalter, bei Beginn der Altersteilzeit im Jahr 2027 4 Jahre vor dem Regelpensionsalter. Eine geblockte Altersteilzeit ist weiterhin für 5 Jahre möglich.

