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Abfertigung Alt - Arbeitsrecht

Beendigungsansprüche & EndabrechnungAbfertigung altGhahramani-Hofer/RadauerJänner 2024

Die Abfertigung Alt gilt für alle Arbeitsverhältnisse, welche vor dem 1. 1. 2003 begonnen haben, sofern kein Übertritt in die Abfertigung Neu vereinbart wurde. Es besteht die Möglichkeit zum (Teil-)Übertritt in die Abfertigung Neu. Somit ist es auch möglich, dass bei Eintritt bis 31. 12. 2002 bereits die Abfertigung Neu angewendet werden muss, da ein Teil- oder Vollübertritt vereinbart wurde. 

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