Aus abgabenrechtlicher Sicht ist es wichtig, zwischen einer gesetzlichen (aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, Kollektivvertrag) und einer freiwilligen Abfertigung zu unterscheiden. Die Besteuerung der gesetzlichen Abfertigung erfolgt entweder nach der Vervielfachermethode oder mit dem festen Steuersatz von 6 %. Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnnebenkosten fallen grundsätzlich nicht an.