Die Abfertigung Alt gilt für alle Arbeitsverhältnisse, welche vor dem 1. 1. 2003 begonnen haben, sofern kein Übertritt in die Abfertigung Neu vereinbart wurde. Es besteht die Möglichkeit zum (Teil-)Übertritt in die Abfertigung Neu. Somit ist es auch möglich, dass bei Eintritt bis 31. 12. 2002 bereits die Abfertigung Neu angewendet werden muss, da ein Teil- oder Vollübertritt vereinbart wurde.