Für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bestehen eigene Bestimmungen im ASVG. Das ASVG definiert sowohl den Begriff des Arbeitsunfalles und diesem gleichgestellte Unfälle, als auch den Begriff der Berufskrankheit. Ob eine Krankheit eine Berufskrankheit darstellt, hängt primär davon ab, ob sie in der Liste der Berufskrankheiten genannt ist, welche als Anlage 1 zum ASVG geführt wird.