Mittels sog Istlohnklauseln (besser eigentlich: „Ist-Entgelt-Klauseln“) werden einzelvertraglich festgelegte Überzahlungen des kollektivvertraglichen Mindestentgelts durch den Kollektivvertrag valorisiert. Damit sollen auch überkollektivvertraglich entlohnte Arbeitnehmer in den Genuss einer kollektivvertraglichen Entgelterhöhung kommen. Derartige Gestaltungen in KollV werden in Österreich für zulässig erachtet und auch häufig praktiziert

