Die Pflicht zur Leistung des Entgelts stellt die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag dar. Die Höhe des zu leistenden Entgelts kann sich dabei aus dem Arbeitsvertrag selbst oder aus übergeordneten Rechtsquellen – in erster Linie dem Kollektivvertrag – ergeben. Als Entgelt gilt dabei nach hA jede Art von Leistung, die der Arbeitnehmer deswegen erhält, weil er seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Umfasst sind daher neben dem Geldlohn auch die Gewährung von Naturalleistungen.