Bei kontinuierlicher Arbeitszeitverkürzung deckt das Altersteilzeitgeld grundsätzlich 90% der dem Arbeitgeber bei Altersteilzeit erwachsenden und ersetzbaren Zusatzkosten. Sobald der Arbeitnehmer das 62. Lebensjahr vollendet und 40 Versicherungsjahre erworben hat, deckt das Altersteilzeitgeld alle ersetzbaren Zusatzkosten.