Beginnt eine Altersteilzeit mit kontinuierlicher Arbeitszeitverkürzung im Jahr 2026, deckt das Altersteilzeitgeld in den Jahren 2026, 2027, und 2028 nur 80% der dem Arbeitgeber bei ATZ erwachsenden und ersetzbaren Zusatzkosten. Bei den Lohnangaben im Antragsformular ist darauf zu achten, dass bei Beginn der Altersteilzeit im Jahr 2026 der Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Beginn der Altersteilzeit für eine kontinuierliche Altersteilzeit (Antragsformular Punkt 1A) anders zu berechnen ist als für eine geblockte Altersteilzeit (Antragsformular Punkt 1B).

