Das Altersteilzeitgeld deckt bei kontinuierlicher Arbeitszeitverkürzung grds 90 % der dem Arbeitgeber bei Altersteilzeit erwachsenden Zusatzkosten; sobald der Arbeitnehmer das 62. Lebensjahr vollendet und 40 Versicherungsjahre erworben hat, alle Zusatzkosten. Der ursprüngliche Plan, die geblockte ATZ durch jährliche Anhebung des Zugangsalters abzuschaffen, wurde im Zug der politischen Verhandlungen ersetzt durch sukzessives Sinken des Altersteilzeitgeldes für diese Form der ATZ. Geblockte ATZ darf auch im Jahr 2029 und später vereinbart werden, allerdings ohne Kostenbeteiligung des AMS.