vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Probleme bei Blockzeitvereinbarung oder flexibler kontinuierlicher Altersteilzeit

BeschäftigungsverhältnisseAltersteilzeitMarekJuni 2024

Bei einer Blockzeitvereinbarung sind nicht nur das Grundgehalt, sondern auch die variablen Entgelte zwischen Einarbeitungsphase und Freizeitphase zu splitten. Wird bei einer kontinuierlichen Arbeitszeitverkürzung in einigen sechsmonatigen Durchrechnungszeiträumen 80 % der vorigen Normalarbeitszeit erbracht und in anderen sechsmonatigen Durchrechnungszeiträumen 20 % der vorigen Normalarbeitszeit sind beim 50 %-Modell die in der 80 %-Phase verdienten Zulagen nur im Ausmaß von 5/8 auszuzahlen und 3/8 für die 20 %-Phase zurückzustellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte