Das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG) sieht für Jugendliche ein grundsätzliches Verbot der Sonn-, Feiertags-, und Nachtarbeit vor. Von diesem Verbot sieht das Gesetz jedoch bestimmte Ausnahmen vor und nimmt auf bestimmte branchenspezifische Bedürfnisse Rücksicht. Ausnahmen gibt es bspw im Gastgewerbe, in Mehrschichtbetrieben, in Krankenpflegeanstalten oder bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und sonstige Aufführungen.