Der KV Bau enthält eine bundesweit geltende Lohntafel. Diese besteht aus insgesamt 6 Lohngruppen, die zum Teil auch Untergruppen enthalten. Die Löhne sind Stundenlöhne, doch können auch (echte) Monatslöhne vereinbart werden. Die Lohnabrechnung erfolgt monatlich, wobei die Löhne am 15. des Folgemonats fällig werden. Der KV sieht nur eine Sonderzahlung vor – das Weihnachtsgeld (der Anspruch auf einen Urlaubszuschuss ergibt sich aus dem BUAG). Mit 1. 11. 2022 wurde das Pauschalierungsverbot für Zulagen gelockert.