Verschmelzung bedeutet die Vereinigung von Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit im Wege der Gesamtrechtsnachfolge. Bei der Umwandlung ändert sich die Rechtsform oder das Unternehmen einer Kapitalgesellschaft wird im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Hauptgesellschafter oder eine zu errichtende OG oder KG übertragen. Wird das gesamte Vermögen auf andere Kapitalgesellschaften oder werden Vermögensteile auf eine oder mehrere Kapitalgesellschaften übertragen, spricht man von Spaltung. In allen drei Fällen ist die Gesellschaft nicht abzuwickeln, dh, es bedarf keiner Liquidation.