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Vorstand – AG

GesellschaftsrechtKapitalgesellschaftenMader/WeinknechtSeptember 2024

Neben dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung und den Abschlussprüfern ist der Vorstand das vierte obligatorische Organ der AG. Ihm obliegen die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft (er besitzt das Geschäftsführungs- und Vertretungsmonopol in der AG). Der Vorstand kann aus einer oder mehreren (natürlichen) Personen bestehen. Die Bestellung erfolgt grundsätzlich durch Beschluss des Aufsichtsrates. 

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