Für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten wird idR eine gewerbliche Betriebsanlage iSd § 74 GewO 1994 benötigt. Das Betriebsanlagenrecht dient unter anderem dazu, einen Ausgleich der nicht immer einheitlichen Interessen und Bedürfnisse des Anlagenbetreibers und seiner Nachbarschaft sicherzustellen. Erforderlichenfalls unterliegen Betriebsanlagen daher einer Genehmigungspflicht. Das Betriebsanlagenrecht der GewO 1994 gilt dabei als Stammform und Vorbild anderer Anlagenrechtsregimes.