Auflagen sind von der Behörde in einem im Wesentlichen begünstigenden Bescheid, wie bspw einem Genehmigungsbescheid für eine Betriebsanlage, als Nebenbestimmungen vorgeschriebene belastende Gebote oder Verbote. Auflagen verpflichten damit den Inhaber des Rechtes bei dessen Ausübung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen. Auflagen können jede der Vermeidung von Immissionen dienende und zu ihrer Erfüllung geeignete, behördlich erzwingbare Maßnahme des Inhabers der Betriebsanlage zum Gegenstand haben. Auflagen müssen bestimmt, geeignet und erforderlich sein.