Das Insolvenzrecht dient dazu, im Falle wirtschaftlicher Einbrüche eine geordnete Abwicklung der Vermögensverhältnisse zu gewährleisten. Aufgrund der äußerst vielfältigen und komplexen Konstellationen, die das Wirtschaftsleben zu bieten hat, bedarf es einer gefestigten Basis an Rechtsvorschriften, um den Interessen aller Akteure in fairer Weise gerecht zu werden. Zum einen steht in einem Insolvenzverfahren die Gleichbehandlung aller Gläubiger, zum anderen aber (im Falle der Unternehmerinsolvenz) auch das Ziel der Rettung sanierungsfähiger Unternehmen im Mittelpunkt.