Beim Zahlungsplan sucht der Schuldner im Verhandlungswege mit seinen Gläubigern eine Regulierung seiner Schuldenlast. Nach der Verwertung seines gesamten Vermögens verbleibt dem Schuldner nur sein künftiger Erwerb, den er für einen bestimmten Zeitraum in den Dienst seiner Gläubiger stellt. Grundlage für die zu erbringende Quote ist die erwartete Einkommens- und Vermögenssituation des Schuldners in den nächsten fünf Jahren. Für die Annahme des Zahlungsplans ist eine einfache Kopf- und Summenmehrheit notwendig. Dadurch können einzelne Gläubiger überstimmt werden.