Die KI-VO gilt für Anbieter und Betreiber, die ihre KI‑Systeme in der EU in Verkehr bringen, in Betrieb nehmen oder wenn die Ergebnisse der KI in der EU genutzt werden. Damit erfasst die VO auch Akteure aus Drittstaaten. Die KI-VO ist am 01.08.2024 in Kraft getreten. Die einzelnen Bestimmungen treten für die jeweiligen KI-Systeme schrittweise nach deren risikobasierten Einstufung bis zum 02.08.2027 in Geltung.

