vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arzneimittelgroßhandel durch Apotheken – Verkauf an sich selbst

VerwaltungsrechtArzneimittelrechtDilger/DilgerSeptember 2024

Ein Unternehmen mit einer Doppelkonzession (öffentliche Apotheke und Arzneimittelgroßhandel) darf unbeschränkt alle Tätigkeiten im Rahmen beider Konzessionen ausüben. Gesetzlich nicht vorgesehene Einschränkungen dieser Tätigkeiten sind sowohl verfassungs- als auch unionsrechtswidrig. Wenn ein Unternehmen mit einer Doppelkonzession (öffentliche Apotheke und Arzneimittelgroßhandel) Arzneimittel einkauft/erhält und dann an Dritte verkauft, erfolgt kein Verkauf / keine Abgabe an sich selbst als Zwischenschritt aufgrund der beiden Konzessionen. 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte