vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arzneimittelgroßhandel durch Apotheken – Verbot der Gewinnerzielung

VerwaltungsrechtArzneimittelrechtDilger/DilgerSeptember 2024

Ein Unternehmen mit einer Doppelkonzession (öffentliche Apotheke und Arzneimittelgroßhandel) muss aufgrund von § 62 Abs 2a AMG die Gelegentlichkeitsbeschränkung bei Abgaben an Apotheken nicht beachten und es trifft dieses (genauso wenig wie eine reine Apotheke) kein Gewinnerzielungsverbot/Ertragserzielungsverbot. Die Beurteilung der Häufigkeitsschwelle „gelegentliche Abgabe an andere Apotheken“ (sofern anwendbar) ist anhand objektiver Kriterien zu messen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte