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Die GmbH in Krise und Insolvenz

GesellschaftsrechtKapitalgesellschaftenWeixelbaumAugust 2024

In Krise und Insolvenz der GmbH tritt der Gläubigerschutz in den Vordergrund. Pflichten nach GmbHG, UGB, ReO und IO sind zu beachten. Die GF haben Sanierungsmaßnahmen zu setzen. Die Gesellschafter können Eigenkapital bereitstellen, um die Kapitalstruktur zu verbessern und eine allfällige Zahlungsunfähigkeit der GmbH zu beseitigen. Fremdkapitalgläubiger können durch Rangrücktritt oder Verzicht zur Sanierung der GmbH beitragen. Abhängig davon, ob die GmbH zahlungsfähig, drohend zahlungsunfähig oder zahlungsunfähig ist, stehen unterschiedliche Verfahren offen bzw besteht eine Antragspflicht.

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