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Einberufung der Generalversammlung – GmbH

GesellschaftsrechtKapitalgesellschaftenMader/KlampfererFebruar 2024

Die Generalversammlung ist das oberste willensbildende Organ der GmbH. Sie wird durch die Gesamtheit der Gesellschafter gebildet und mindestens einmal jährlich idR durch die Geschäftsführer am Sitz der Gesellschaft einberufen. 

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