Aufgrund der beschränkten Haftung von Kapitalgesellschaften unterliegen diese insb zum Schutz der Gläubiger strengen Regelungen über die Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung. Ausfluss der Regelungen über die Kapitalerhaltung ist das Verbot der Einlagenrückgewähr. Ein Verbotsverstoß hat ua die Nichtigkeit von gesetzwidrigen Leistungen an Gesellschafter und gesellschafterähnliche Personen, in welcher Form auch immer, zur Folge.