vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anbringen - Verwaltungsverfahren

VerwaltungsrechtVerwaltungsverfahrenFürst/TakacsMärz 2024

Grundsätzlich sind unter „Anbringen“ alle Mitteilungen von Beteiligten an eine Behörde zu verstehen. Es gibt zwei Arten von Anbringen: (1) „Anträge“, die das subjektive Recht einer Partei auf Tätigwerden der Behörde begründen; (2) „bloße Mitteilungen“ mit rein informellem Charakter, die keine Entscheidungspflicht auslösen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte