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Virtuelle Währungen - Allgemeines

UnternehmensrechtAllgemeines UnternehmensrechtSchockJuni 2019

Virtuelle Währungen (auch Kryptowährungen genannt) sind elektronische Zahlungssysteme die auf kryptografischen Verschlüsselungsverfahren basieren und es zwei Parteien ermöglichen, direkt – dh ohne eine dritte Partei bzw einen Intermediär – Transaktionen zu tätigen. Die erste und volumensstärkste virtuelle Währung ist Bitcoin, welche im Jahr 2008 unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto erschaffen wurde. Mittlerweile exisitieren über 2.000 verschiedene virtuelle Währungen, wobei davon nicht alle als virtuelle Währungen im hier zugrunde liegenden Sinn verstanden werden können.

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