Mit der 5. GeldwäscheRL wurden virtuelle Währungen und bestimmte Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen erstmals explizit unionsweit erfasst. Ihre Umsetzung erfolgte in Österreich ua im FM-GwG und im WiEReG.
Mit der 5. GeldwäscheRL wurden virtuelle Währungen und bestimmte Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen erstmals explizit unionsweit erfasst. Ihre Umsetzung erfolgte in Österreich ua im FM-GwG und im WiEReG.