Als Whistleblowing bezeichnet man das Aufdecken von Missständen (zB Korruption, Geldwäsche, Umweltgefährdungen) durch Hinweisgeber:innen, die im beruflichen Kontext Insiderwissen darüber erlangt haben. Das HinweisgeberInnenschutzgesetz sieht in Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie Regeln zum Umgang mit Whistleblowing vor. Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors mit mindestens 50 Beschäftigten müssen interne Meldestellen einrichten. Auf Vergeltungsmaßnahmen gegen redliche Hinweisgeber:innen (zB Kündigung, Mobbing) drohen Strafen bis zu EUR 40.000.