Nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) ist ein Verband unter weiteren Voraussetzungen für Straftaten verantwortlich, die ein Entscheidungsträger oder Mitarbeiter begangen hat. Soweit ein Verdacht gegen den Verband besteht, wird gegen ihn ein Ermittlungsverfahren als Beschuldigter (belangter Verband) geführt. Ist der Verband für eine Straftat verantwortlich, wird gegen ihn im Hauptverfahren mit Urteil eine Verbandsgeldbuße verhängt. Die Verantwortlichkeit des Verbandes und die Strafbarkeit der natürlichen Person bestehen nebeneinander.