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Zusammenschluss

GesellschaftsrechtUmgründungsrechtSonnberger/Jenny/RastegarFebruar 2024

Der gesellschaftsrechtliche Begriff des Zusammenschlusses beschreibt die Übertragung von Vermögen an eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschafterrechten. Im Steuerrecht findet sich eine Begriffsdefinition in § 23 Abs 1 UmgrStG. Zu unterscheiden ist die spezifisch kartellrechtliche Definition in § 7 KartG (wettbewerbsrechtliche Fusionskontrolle).

Grundkonzeption

Die wesentlichen Eckpunkte eines Zusammenschlusses bestehen

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