Der gesellschaftsrechtliche Begriff des Zusammenschlusses beschreibt die Übertragung von Vermögen an eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschafterrechten. Im Steuerrecht findet sich eine Begriffsdefinition in § 23 Abs 1 UmgrStG. Zu unterscheiden ist die spezifisch kartellrechtliche Definition in § 7 KartG (wettbewerbsrechtliche Fusionskontrolle).
Grundkonzeption
Die wesentlichen Eckpunkte eines Zusammenschlusses bestehen