Das gemeinsame Vorgehen – auch Acting in Concert genannt– ist ein im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht weit verbreitetes Konzept. Jedoch gibt es hierfür keine einheitliche Regelung, vielmehr gibt es zahlreiche Einzelbestimmungen. Dieses Briefing soll einen groben Überblick über die jeweils relevantesten Formen des gemeinsamen Vorgehens geben, insb zu den jeweiligen Anwendungsbereichen, Tatbestandsmerkmalen sowie Rechtsfolgen.

