Externes Wachstum von Unternehmen kann zu Marktmacht führen und damit zu Marktstrukturen, die besonders missbrauchsgeeignet sind. Deswegen besteht die Möglichkeit, wettbewerblich nachteilige Zusammenschlüsse zu untersagen. Der freie Wettbewerb soll dadurch möglichst erhalten und gefördert und das Entstehen und Verstärken einer marktbeherrschenden Stellung verhindert werden. Zusammenschlüsse werden ex ante auf ihre (voraussichtlichen) Auswirkungen auf den Markt überprüft und dann freigegeben, wenn keine Marktschädigung zu erwarten ist.