vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gründungsvorgang – GmbH

GesellschaftsrechtKapitalgesellschaftenMader/BrandstätterAugust 2024

Um in Form einer GmbH am Rechtsverkehr teilzunehmen, muss diese zunächst gegründet werden. Gem § 1 Abs 1 GmbHG kann eine GmbH „zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck“ errichtet werden. In dieser Bestimmung kommt zum Ausdruck, dass das Gesetz dem sogenannten Normativsystem folgt (dh, wenn die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind, entsteht die GmbH wirksam); eine Konzessionspflicht (behördliche Bewilligung zur Errichtung einer GmbH) ist nicht vorgesehen. Ausnahmen bestehen nach sondergesetzlicher Anordnung. 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte