Da es sich bei der Aktiengesellschaft (AG) um eine juristische Person handelt, muss diese AG zunächst gegründet werden, damit sie am Rechtsverkehr teilnehmen kann. Für die Gründung der AG gilt wie bei der GmbH das Normativsystem – dh, wenn die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind, entsteht die Gesellschaft wirksam. Nur bei bestimmten AG besteht eine Konzessionspflicht (behördliche Bewilligung zur Errichtung der AG).