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VfGH – Kosten Art-137-B-VG-Verfahren

VerwaltungsrechtKosten im VfGH-VerfahrenLodi-Fè/StrasserOktober 2026

Im Verfahren über vermögensrechtliche Ansprüche gegen Bund, Länder und Gemeinde(verbände) nach Art 137 B-VG sieht § 41 VfGG als allgemeine Regelung den Kostenersatz der obsiegenden Partei durch die unterliegende Partei vor. Von dieser strengen Erfolgshaftung bestehen jedoch einzelne Ausnahmen. 

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