Insolvenzforderungen sind vermögensrechtliche Ansprüche, die dem Gläubiger grundsätzlich im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gegen den Schuldner zustehen (§ 51 Abs 1 IO). Sie stehen im Zentrum des Insolvenzverfahrens; aus Gründen der Gläubigergleichbehandlung kommt eine Anspruchsverfolgung idR nur noch im Wege der Forderungsanmeldung in Betracht. Mithilfe des daran anknüpfenden Anmeldungs- und Prüfungsverfahrens (§§ 102 ff IO) soll eine zumindest aliquote Befriedigung der Insolvenzgläubiger gewährleistet werden.