Auch über Verlassenschaften kann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Die IO enthält einige Sonderbestimmungen. Daneben gelten die einschlägigen Normen des ABGB (insb § 815 ABGB) und des AußStrG (insb § 154 AußStrG).
Auch über Verlassenschaften kann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Die IO enthält einige Sonderbestimmungen. Daneben gelten die einschlägigen Normen des ABGB (insb § 815 ABGB) und des AußStrG (insb § 154 AußStrG).