Die Sanierung von Unternehmen ist ein wesentliches Ziel des modernen Insolvenzrechts. Dies beinhaltet insb die Fortführung eines Unternehmens nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Unternehmensschließung soll demgegenüber nur Ultima Ratio sein, wenn auf eine andere Art die Erhöhung des Ausfalls für die Gläubiger mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vermieden werden kann. Die einschlägigen Regelungen für die Unternehmensfortführung im Insolvenzverfahren enthalten die §§ 114a ff IO (s weiters auch § 81a Abs 3 und § 91a IO).