Der Anhang ist ein Bestandteil des (erweiterten) Jahresabschlusses und ergänzt die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung um zusätzliche Informationen, die für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich sind. Ihm kommt damit eine eigenständige Funktion im System der Rechnungslegung zu. Die Aufstellungspflicht und die inhaltlichen Anforderungen richten sich insb nach der Rechtsform und der Größe des rechnungslegungspflichtigen Rechtsträgers.

