Nachdem mit Kundmachung der AWG-Novelle 2021 am 10.12.2021 in Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft geebnet werden sollte, wurde mit der AWG-Novelle 2023 ein weiterer Schritt Richtung Realisierung dieses Vorhabens gesetzt. Die darin angeordneten „Transparenz zur Vermeidung der Lebensmittelverschwendung“ soll eine Vermeidung bzw Verringerung von Lebensmittelabfällen bewirken. Dies stellt laut Europäischer Kommission eine der obersten Prioritäten hinsichtlich des Aufbaus einer Kreislaufwirtschaft und Verwirklichung einer nachhaltigen Gesellschaft dar.