Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) normiert die Vergabe von Aufenthaltstiteln für sechs Monate übersteigende Aufenthalte in Österreich sowie die Integrationsförderung und das gemeinschaftliche Niederlassungsrecht.
Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) normiert die Vergabe von Aufenthaltstiteln für sechs Monate übersteigende Aufenthalte in Österreich sowie die Integrationsförderung und das gemeinschaftliche Niederlassungsrecht.