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Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

VerwaltungsrechtKilicDezember 2023

Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) normiert die Vergabe von Aufenthaltstiteln für sechs Monate übersteigende Aufenthalte in Österreich sowie die Integrationsförderung und das gemeinschaftliche Niederlassungsrecht.

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