Das Staatsbürgerschaftsrecht – im Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) geregelt – normiert ua, wie die Staatsbürgerschaft in der Republik Österreich erworben und verloren wird. Die Kompetenzgrundlage dafür bildet Art 11 Abs 1 Z 1 B-VG. Demnach kommt die Gesetzgebung in Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft dem Bund zu, während die Vollziehung den Ländern obliegt. Die Staatsbürgerschaft gewährt einem Staatsbürger bestimmte Rechte und Pflichten.

