Das Fremdenpolizeirecht ist im Fremdenpolizeigesetz (FPG) normiert. Es regelt insb die Aufgaben der Fremdenpolizei, die Erteilung von Einreisetiteln und befasst sich mit der Kontrolle und der Regulierung der Einreise, des Aufenthalts sowie der Ausreise von Fremden. Weiters umfasst es die rechtlichen Regelungen, die von den Behörden angewendet werden, um die Einwanderung und den Aufenthalt von Fremden zu steuern, zu überwachen und zu regeln.